Ertragswert

Ertragswert
Er|trags|wert 〈m. 1der errechnete Wert der zukünftigen, erwarteten Erträge

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Er|trags|wert, der (Wirtsch., Steuerw.):
aufgrund des gegenwärtigen od. zukünftigen ↑ Ertrags (2) errechneter Wert eines Grundstücks, einer Immobilie, einer Vermögensanlage o. Ä.

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Ertragswert,
 
1) Betriebswirtschaft: aufgrund des gegenwärtigen oder zukünftigen Ertrags errechneter Wert eines Vermögensgegenstandes (z. B. Aktien, Anleihen, Unternehmen), gemessen in Geldeinheiten im Unterschied zum Kurswert, Verkehrswert, Substanzwert. Der Ertragswert entspricht dem Kapitalwert unter Vernachlässigung der Anschaffungsausgabe. Unter der Annahme gleichmäßig fließender Erträge lautet die Ertragswertformel
 
Probleme ergeben sich aus der Ertragsschätzung und der Bestimmung eines geeigneten Zinssatzes. Besondere Anwendungsgebiete liegen in der Unternehmensbewertung, der Investitionstheorie sowie in der steuerrechtlichen Bewertung.
 
 2) Steuerrecht: Bei der Berechnung des Einheitswertes land- und forstwirtschaftlicher Betriebe wird für den Wirtschaftsteil des Betriebes der Ertragswert zugrunde gelegt; er ist definiert als das 18fache des durchschnittlichen, nachhaltig erzielbaren Reinertrages des Betriebes (angenommene Verzinsung 5,5 %) und wird durch ein vergleichendes Verfahren über besonders ausgewählte Betriebe oder Betriebsteile ermittelt (§§ 37 ff. Bewertungsgesetz). Bei bebauten Grundstücken wird der gemeine Wert überwiegend nach einem Ertragswertverfahren berechnet. (Grundstückswert)

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Er|trags|wert, der (Wirtsch., Steuerw.): aufgrund des gegenwärtigen od. zukünftigen Ertrags (2) errechneter Wert eines Grundstücks, einer Immobilie, einer Vermögensanlage o. Ä..

Universal-Lexikon. 2012.

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